Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der[PLATZHALTER: Vollständige Firmierung, z. B. STRATA GmbH](nachfolgend „STRATA") gelten für alle Verträge über die Lieferung von NFC-Hardware (Metallkarten, Sticker, Schlüsselanhänger), die Nutzung der STRATA-Plattform sowie die Buchung von Messe-Leihpaketen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gegenüber kommt kein Vertrag zustande.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, STRATA hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn STRATA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen im Online-Shop von STRATA stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Absenden der Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) STRATA nimmt das Angebot des Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung an oder durch Versendung der bestellten Ware. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt keine Vertragsannahme dar.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle im Shop angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Frachtkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
(2) Mengenstaffeln gelten ab den im Shop angegebenen Mindestmengen je Bestellposition. Die jeweils aktuellen Staffeln und Konditionen sind unter GET /api/public/catalogabrufbar und werden im Bestellprozess angezeigt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis.
(3) Der Standardzahlungsweg ist Kauf auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei aktivierten Zahlungsdiensten gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
(4) Bei Zahlungsverzug ist STRATA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Personalisierte Produkte und Druckfreigabe
(1) NFC-Hardware wird nach Kundenspezifikation individuell gefertigt (Laser-Gravur, UV-Druck, Wahl von Material, Farbe und Layout). Diese Produkte sind personalisierte Waren, für die kein gesetzliches Rückgaberecht besteht.
(2) Vor Beginn der Produktion erhält der Kunde eine digitale Druckvorschau (Gut-zum-Druck). Die Produktion beginnt erst nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Freigabe durch den Kunden. Mit Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde, dass Layout, Texte, Logos und sonstige Gestaltungselemente korrekt und rechtmäßig sind. Korrekturen nach Druckfreigabe sind ausgeschlossen; entstehende Kosten trägt der Kunde.
(3) Für die Rechtmäßigkeit der zur Produktion übermittelten Inhalte (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutz) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. STRATA ist berechtigt, Aufträge mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten abzulehnen.
§ 5 Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands. Die Standardlieferzeit für personalisierte NFC-Hardware beträgt in der Regel 48 Stunden nach Erteilung der Druckfreigabe, soweit nicht eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Fixlieferung vereinbart wurde.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(4) Bei Lieferverzug durch Umstände, die STRATA nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferausfälle bei Vorlieferanten), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. STRATA unterrichtet den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Hinderungsgrundes.
§ 6 Plattform-Nutzung
(1) Mit dem Kauf eines Plattform-Plans erhält das Unternehmen des Kunden Zugang zum STRATA-Portal für die Verwaltung von digitalen Profilen, NFC-Karten und Statistiken. Die Anzahl der verfügbaren Nutzer-Sitze richtet sich nach dem gebuchten Plan.
(2) STRATA strebt eine Verfügbarkeit des Portals von 98 % im Jahresdurchschnitt an.[PLATZHALTER: SLA-Wert vor Veröffentlichung prüfen und ggf. anpassen]Wartungszeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich rechtmäßige Inhalte einzustellen. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an Logos, Bildern und sonstigen Inhalten besitzt, die im Portal oder auf Profilseiten verwendet werden.
(4) Der Kunde ist ferner verpflichtet, seine Mitarbeitenden über die Erstellung und Veröffentlichung öffentlich zugänglicher digitaler Profile zu informieren und die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. STRATA schließt mit jedem Firmenkunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(5) Bei missbräuchlicher Nutzung, wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte ist STRATA berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren und den Kunden unverzüglich zu informieren.
§ 7 Messe-Leihpakete
(1) Messe-Wochenpakete umfassen NFC-Leihhardware (Karten, Sticker, Aufsteller) inklusive Versand zum Kunden und Rückversand an STRATA. Die Leihhardware bleibt jederzeit Eigentum von STRATA.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leihhardware nach Ablauf des gebuchten Messezeitraums innerhalb von [PLATZHALTER: 7] Werktagen vollständig und ordnungsgemäß verpackt an STRATA zurückzusenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Versanddienstleister. Bei Überschreitung der Rücksendefrist ist STRATA berechtigt, einen angemessenen Nutzungsentgelt für jeden weiteren angefangenen Tag zu berechnen.
(3) Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung der Leihhardware während des Leihzeitraums (einschließlich Transport) in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Normaler Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ist ausgenommen.
(4) Die Leihhardware darf nicht an Dritte weitergegeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) STRATA behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde STRATA unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Mängel der gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(2) STRATA leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
(3) Für personalisierte Waren beschränkt sich das Recht auf Nacherfüllung auf die Beseitigung von Herstellungsfehlern, nicht auf die Korrektur von Fehlern, die aus der vom Kunden freigegebenen Druckvorlage resultieren.
§ 10 Haftung
(1) STRATA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STRATA nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet STRATA bei leichter Fahrlässigkeit nicht, soweit nicht Kardinalpflichten verletzt wurden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von STRATA.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß derDatenschutzerklärung von STRATAund den Anforderungen der DSGVO. Soweit STRATA für den Kunden als Auftragsverarbeiter tätig wird (insbesondere bei der Verwaltung von Profildaten der Mitarbeitenden und der Verarbeitung von Lead-Formular-Daten), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Dieser kann auf Anfrage untersales@strata.example angefordert werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. STRATA ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses.
Stand: [PLATZHALTER: Monat Jahr]